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Einen Schritt voraus - Integration aktueller Anforderungen |
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Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Ein Beispiel ist das seit Januar 2005 wirksame Alterseinkünftegesetz.
Wir beobachten die Veränderungen genau - und haben sich daraus ergebende Anforderungen bereits umgesetzt. Bei der RPK können Sie sicher sein, dass die betriebliche Altersvorsorge den Voraussetzungen an eine moderne Versorgungslösung gerecht wird, ob durch Nutzung steuerlicher Förderung durch Entgeltumwandlung oder Riesterrente oder Öffnung der Tarife für gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften.
Auch steht nach dem Willen des Gesetzgebers die dauerhafte Absicherung durch lebenslange Renten im Gegensatz zu Kapitalzahlungen wieder stärker im Vordergrund und wird dementsprechend auch steuerlich gefördert.
Das Tarifangebot der RPK beinhaltet deshalb die nachhaltige Absicherung der Mitarbeiter/innen durch Rentenleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie der Angehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder) im Todesfall.
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