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Beiträge und Versorgungskonto |
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Hinter beiden RPK-Tarifen steht das gleiche Prinzip:
Für jeden Mitarbeiter wird jährlich ein Rentenbeitrag entrichtet. Der Beitrag wird, je nach Wahl des Mitgliedsunternehmens, vom Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beiden zusammen getragen.
Der Beitrag wird über einen altersabhängigen Verrentungsfaktor in einen Rentenbaustein umgerechnet. Der Baustein wird auf einem virtuellen Versorgungskonto gutgeschrieben.
Die Summe aller erworbenen Rentenbausteine ergibt den Rentenanspruch im Alter 65. Durch jährliche Kontoauszüge behalten die Mitarbeiter/innen den Überblick über den Stand ihres Versorgungskontos
Überschüsse, die die RPK erwirtschaftet, werden voll zur Erhöhung der Renten verwendet.
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