|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Wie ist die RPK aufgebaut? |
| |
Die RPK ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). In der Organisation haben damit sowohl die Unternehmen als auch deren versicherte Mitarbeiter/innen als Mitglieder ein festgeschriebenes Mitspracherecht.
Das Zusammenspiel aller Gremien und Funktionen garantiert jederzeit Transparenz über die Anlagepolitik. Das bedeutet für unsere Mitglieder ein Höchstmaß an Sicherheit.
Die Gremien:
Vertreterversammlung
Sie ist das oberste Organ der RPK und gewährleistet das Mitspracherecht der Mitglieder. Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat der RPK. Sie genehmigt den Jahresabschluss der RPK und entlastet Aufsichtsrat bzw. Vorstand.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern, die die Geschäftsführung des Vorstandes überwachen. Der Aufsichtsrat wählt den Rechnungsprüfer und bestellt den Treuhänder. Darüber hinaus prüft das Gremium den Jahresabschluss und den Lagebericht. Ohne Zustimmung des Aufsichtsrats können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der RPK nicht geändert werden.
Vorstand
Der vierköpfige Vorstand führt die Geschäfte der Kasse. Bei Entscheidungen über den normalen Geschäftsbetrieb hinaus stimmt er sich mit dem Aufsichtsrat ab.
Verantwortlicher Aktuar
Der verantwortliche Aktuar wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom Vorstand bestellt. Er führt die versicherungsmathematische Deckungsrückstellungsüberprüfung durch und erstellt die Gutachten für die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde.
Rechnungsprüfer
Die Rechnungsprüfer haben jederzeit Einsichtsrecht in Kassenbücher und Belege, können aber weiterhin auch Auskunft über Vermögensverwaltung und Rechnungsführung verlangen. Sie prüfen den Jahresabschluss und Lagebericht.
Treuhänder Sicherungsvermögen
Der Treuhänder wird im Einvernehmen mit der BaFin vom Aufsichtsrat bestellt.
|
|
|
 |
|
|
|