Rheinische
Pensionskasse

Die Organisation

Wie ist die RPK aufgebaut?

Die RPK ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). In der Organisation haben damit sowohl die Unternehmen als auch deren versicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Mitglieder ein festgeschriebenes Mitspracherecht.

Das Zusammenspiel aller Organe und Funktionen garantiert jederzeit Transparenz über die Anlagepolitik. Das bedeutet für unsere Mitglieder ein Höchstmaß an Sicherheit.
 

Die Organe

Vertreterversammlung

Sie ist das oberste Organ der RPK und gewährleistet das Mitspracherecht der Mitglieder. Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat der RPK. Sie genehmigt den Jahresabschluss der RPK und entlastet Aufsichtsrat bzw. Vorstand.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern, die die Geschäftsführung des Vorstands überwachen. Der Aufsichtsrat wählt den Abschlussprüfer und bestellt den Treuhänder für das Sicherungsvermögen. Darüber hinaus prüft das Gremium den Jahresabschluss und den Lagebericht. Ohne Zustimmung des Aufsichtsrats können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der RPK nicht geändert werden.

Vorstand

Der vierköpfige Vorstand führt die Geschäfte der Kasse. Bei Entscheidungen über den normalen Geschäftsbetrieb hinaus stimmt er sich mit dem Aufsichtsrat ab.
 

Die Kassenämter

Verantwortlicher Aktuar

Der Verantwortliche Aktuar wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom Vorstand bestellt. Er führt die versicherungsmathematische Deckungsrückstellungsüberprüfung durch und erstellt die Gutachten für die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde.

Abschlussprüfer

Die Abschlussprüfer haben jederzeit Einsichtsrecht in Kassenbücher und Belege, und können zudem Auskunft über Vermögensverwaltung und Rechnungsführung verlangen. Sie prüfen den Jahresabschluss und Lagebericht.

Treuhänder für das Sicherungsvermögen

Der Treuhänder für das Sicherungsvermögen wird im Einvernehmen mit der BaFin vom Aufsichtsrat bestellt.