Rheinische
Pensionskasse

Tarife und Versorgung

Unsere Tarife im Überblick

Die Tarifwahl haben wir bewusst einfach gehalten: So individuell wie möglich bei höchstmöglicher Transparenz über Kosten und Leistung.

Das umfassende Versorgungspaket bei den Tarifen 1, 3, 4 und 5

Bei Begründung der ordentlichen Mitgliedschaft bis zum 31.12.2011 gilt der Tarif 1 (Garantiezins 2,75%). Bei Begründung der ordentlichen Mitgliedschaft nach dem 31.12.2011 und vor dem 01.07.2017  gilt der Tarif 3 (Garantiezins 1,75%). Bei Begründung der ordentlichen Mitgliedschaft nach dem 30.06.2017 und vor dem 01.07.2022 gilt der Tarif 4 (Garantiezins 0,9%). Bei Begründung der ordentlichen Mitgliedschaft ab dem 01.07.2022 gilt der Tarif 5 (Garantiezins 0,0%). Die dem Tarif 5 zugrundeliegende Generationentafel finden Sie hier

Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung mit Optionsrecht zur Abwahl der Hinterbliebenenversorgung bei Rentenbeginn.

Das Basispaket mit Schwerpunkt Alterssicherung bei Tarif 2:

Bei Begründung der ordentlichen Mitgliedschaft bis zum 31.12.2011 und dem Basispaket Alterssicherung gilt der Tarif 2 (Garantiezins 2,75%).

Alters-, und Hinterbliebenenversorgung mit Optionsrecht zur Abwahl der Hinterbliebenenversorgung bei Rentenbeginn.
 

Beiträge und Versorgungskonto

Hinter allen vier Tarifen steht das gleiche Prinzip:

Für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter wird jährlich ein Rentenbeitrag entrichtet. Der Beitrag wird, je nach Wahl des Mitgliedsunternehmens, vom Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beiden zusammen getragen.

Der Beitrag wird über einen alters- und tarifabhängigen Verrentungsfaktor in einen Rentenbaustein umgerechnet. Der Baustein wird auf einem virtuellen Versorgungskonto gutgeschrieben.

Die Summe aller erworbenen Rentenbausteine ergibt den Rentenanspruch bei Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze. Durch die jährliche Leistungs- und Renteninformation behalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Überblick über den Stand ihres Versorgungskontos.

Überschüsse, die die RPK erwirtschaftet, werden voll zur Erhöhung der Anwartschaften und/oder Renten verwendet.